Folgende Hinweise sollen Ihnen helfen, welche Anhänger Sie mit welcher Fahrerlaubnisklasse ziehen dürfen:

B

Kfz der Klasse B und

Alle Anhänger bis 750 kg zGG,

Bei Anhängern mit einer zGG von mehr als 750 kg ist die zGG  der Kombination auf  3,5 T  begrenzt.

 

Klasse 3

Kfz der Klasse B und

Alle Anhänger bis 750 Kg.

Alle Anhänger über 750kg, wobei das Zugfahrzeug und Anhänger maximal 12 T zGG haben dürfen. Zudem darf die zG. des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.

 

B96

Kfz der Klasse B

mit Anhänger über 750 kg zGG.

Das Zulässige-Gesamtgewicht der Kombination ist begrenzt auf max. 4,25 T.

 

BE

Kfz der Klasse B und

Alle Anhänger über 750 kg und bis 3.5 T  zGG.

 

 

 

zGG  =Zulässiges Gesamtgewicht

zG.   =Zulässige Gesamtmasse