Folgende Hinweise sollen Ihnen helfen, welche Anhänger Sie mit welcher Fahrerlaubnisklasse ziehen dürfen:
B
Kfz der Klasse B und
Alle Anhänger bis 750 kg zGG,
Bei Anhängern mit einer zGG von mehr als 750 kg ist die zGG der Kombination auf 3,5 T begrenzt.
Klasse 3
Kfz der Klasse B und
Alle Anhänger bis 750 Kg.
Alle Anhänger über 750kg, wobei das Zugfahrzeug und Anhänger maximal 12 T zGG haben dürfen. Zudem darf die zG. des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.
B96
Kfz der Klasse B
mit Anhänger über 750 kg zGG.
Das Zulässige-Gesamtgewicht der Kombination ist begrenzt auf max. 4,25 T.
BE
Kfz der Klasse B und
Alle Anhänger über 750 kg und bis 3.5 T zGG.
zGG =Zulässiges Gesamtgewicht
zG. =Zulässige Gesamtmasse